Es gelten insbesondere die Bundesärzteordnung (BÄO), das Heilberufe-Kammergesetz des Freistaates Bayern (HKaG), die Berufsordnung für die Ärzte Bayerns sowie die Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns. Die berufsrechtlichen Regelungen sind über die Bayerische Landesärztekammer und die amtlichen Gesetzesportale zugänglich.